Aktuelle Bestellrunde für die Auslieferung im Juni läuft noch bis 15.06.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines & Vertrag

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für TEIKEI Agora, den solidarischen Online-Marktplatz einer nicht-kommerziellen Lebensmittel-Grundversorgung – Stand 05/2025

Vertragspartner

TEIKEI
Felix Schröder
Talstrasse 22
79215 Elzach
E-Mail: support@teikei.shop

– im Folgenden „Anbieter“ –
und
die in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzer der Plattform, im Folgenden „Mitglieder“ genannt.


Wichtige Punkte auf einen Blick:

  • Dein Ernteanteil gilt für 12 Monate & verlängert sich automatisch, falls Du nicht bis spätestens 7 Tage vorher kündigst.
  • Wenn Du bestellst, bist Du verpflichtet, die Lieferung anzunehmen – Stornierungen sind nach Bestellschluss nicht möglich.
  • Qualitätsmängel? Melde sie innerhalb von 48 Stunden per E-Mail oder Telegram, aber kleine Schwankungen sind normal.
  • Falls eine Mindestbestellmenge nicht erreicht wird, wird Deine Bestellung in den nächsten Monat verschoben – oder wir schreiben sie gut.
  • Zahlungen erfolgen per SEPA, Kreditkarte oder Paypal und zu 100 % per Vorauskasse – andere Zahlungsmethoden sind derzeit noch nicht möglich.
  • TEIKEI entwickelt eine solidarische Teilzahlungsoption, um Ernteanteile auch in mehreren, planbaren Raten zugänglich zu machen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen TEIKEI (nachfolgend „Anbieter“) und allen Mitgliedern, die Produkte über die Plattform teikei.shop und ihre Subdomains erwerben.
(2) Mitglieder sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Bestellungen aufgeben und damit Teil des solidarischen Lebensmittelnetzwerks von TEIKEI werden. Eine formelle Mitgliedschaft ist derzeit nicht erforderlich. Jede Bestellung bei TEIKEI unterliegt jedoch den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Anbieter arbeitet an der Einführung eines solidarischen Netzwerks, das zukünftige Vorteile und Interaktionen zwischen Mitgliedern und Produzent:innen verbessern soll. Sobald dieses Modell eingeführt wird, werden alle Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
(4) Abweichende Bedingungen von Mitgliedern werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(5) TEIKEI behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, wenn rechtliche, organisatorische oder betriebliche Gründe dies erfordern. Änderungen werden den Mitgliedern spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Mitglieder haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Falls ein Mitglied den Änderungen widerspricht, kann TEIKEI entscheiden, ob das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgeführt oder beendet wird.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Mitglieder können einen Ernteanteil mit Gültigkeit erwerben, der eine kontinuierliche Beteiligung an der gemeinschaftlichen Lebensmittelversorgung sichert, einschließlich Obstkisten, Olivenöl und weiterer landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
(2) Nach Eingang der Bestellung erhält das Mitglied eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, die den Vertragsschluss bestätigt.
(3) Der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) wird dem Mitglied auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail bereitgestellt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

II. Bestellung & Solidarische Verpflichtung

§ 3 Bestellung

TEIKEI basiert auf einem solidarischen Modell, das auf Zusammenarbeit, Transparenz und Gemeinschaft setzt. Mitglieder haben zwei Bestelloptionen:

1) Ernteanteile mit Gültigkeit

(1) Laufzeit und Verlängerung: Ein Ernteanteil ist für eine Saison gültig. Eine Saison umfasst in der Regel zwölf Monate, beginnend mit dem ersten Monat nach Bestellung oder nach einem festgelegten Startzeitpunkt. Der Ernteanteil verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern das Mitglied nicht spätestens sieben Tage vor Ablauf der aktuellen Saison kündigt. Mitglieder erhalten spätestens 21 Tage vor der automatischen Verlängerung eine Benachrichtigung per E-Mail mit Informationen zur bevorstehenden Verlängerung sowie zur Kündigungsfrist.
(2) Flexibilität während der Saison: Mitglieder können während der gesamten Saison zusätzliche Mengen oder weitere Ernteanteile bestellen, sofern diese verfügbar sind.
(3) Produktzusammensetzung & Ersatzlieferungen: Die Auswahl der in den Ernteanteilen enthaltenen Produkte basiert auf den saisonalen Erträgen der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe. Aufgrund natürlicher Schwankungen kann es vorkommen, dass einzelne Produkte nicht in der vorgesehenen Menge oder Qualität verfügbar sind. In solchen Fällen stellt TEIKEI gleichwertige Alternativen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Produkte kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen in der Produktzusammensetzung informiert. Kleinere Abweichungen, die den Gesamtwert der Lieferung nicht wesentlich beeinflussen, gelten als akzeptiert.

2) Einmalbestellungen

(1) Für Mitglieder, die flexibel bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit, Produkte ohne langfristige Verpflichtung zu bestellen.
(2) Einmalbestellungen unterliegen der Verfügbarkeit und sind im Shop ersichtlich.
(3) Aufgrund der Planungslogistik kann der Preis pro Produkt bei Einmalbestellungen bis zu 25 % höher sein als bei Ernteanteilen.


§ 3a Änderung von Leistungen

(1) Der Anbieter behält sich vor, Produktzusammensetzungen oder Preise in Ausnahmefällen mit angemessener Ankündigung anzupassen, sofern außergewöhnliche Änderungen in Produktions-, Logistik- oder Marktbedingungen dies erforderlich machen. Die Mitglieder werden über solche Anpassungen mindestens 14 Tage vor deren Wirksamkeit informiert. In diesem Fall steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht für betroffene Ernteanteile oder Bestellungen zu, das innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung per E-Mail oder über das Mitgliederkonto ausgeübt werden kann. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Änderungen als akzeptiert.


§ 3b Ergänzung zur Produktverpflichtung

(1) Mitglieder, die einen Ernteanteil abschließen, verpflichten sich verbindlich zur Mitwirkung an einer solidarischen Versorgungsstruktur für eine gesamte Saison. Diese Zusage geht über eine übliche Einzelbestellung hinaus und sichert die Planung und Produktion der beteiligten Höfe. Die Verantwortung für die Abnahme der Ernte sowie das gemeinsame Tragen landwirtschaftlicher Risiken erfolgt im Geiste der zehn TEIKEI-Prinzipien, insbesondere der geplanten Produktion, der geteilten Verantwortung und der gegenseitigen Unterstützung.
(2) Ein Rücktritt während der Laufzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 5 möglich.

III. Gemeinschaftlicher Umgang mit Ernteausfällen & Qualität

§ 4 Gemeinschaftlicher Umgang mit Ernteausfällen, Lieferproblemen & Qualitätsabweichungen

Grundsatz: Solidarität & Verantwortung

TEIKEI basiert auf gemeinschaftlicher Verantwortung und trägt das Risiko von Ernteausfällen, logistischen Störungen und Qualitätsabweichungen gemeinsam. Seit 2015 gab es keinen vollständigen Ernteausfall. Im Ausnahmefall greifen gemeinschaftlich getragene Lösungen.

Das TEIKEI-Modell basiert auf den zehn Prinzipien der solidarischen Landwirtschaft, darunter gegenseitige Hilfe, geplante Produktion, Akzeptanz der Erzeugnisse und demokratische Verwaltung. Die Mitglieder verpflichten sich, die TEIKEI-Prinzipien mitzutragen, insbesondere in Bezug auf:

  • Die Akzeptanz natürlicher Ernteschwankungen und saisonaler Variationen.
  • Die Unterstützung der Produzentinn:en durch eine faire und nachhaltige Zusammenarbeit.
  • Ein achtsamer Umgang mit naturbelassenen Lebensmitteln und die Bereitschaft, Verantwortung für das Gelingen der solidarischen Versorgungsgemeinschaft zu tragen.
  • Die zehn TEIKEI-Prinzipien sind hier nachzulesen: https://www.teikei.us/glossary/zehn-prinzipien-von-teikei/

§ 4a Gemeinschaftlicher Umgang mit Ernteschwankungen und Ernteausfällen

1) Solidarische Risikoübernahme

TEIKEI und die Mitglieder tragen die Risiken der landwirtschaftlichen Produktion gemeinsam. Die Mitglieder akzeptieren, dass Erntemengen naturbedingt schwanken können, und verzichten auf individuelle Ersatzansprüche bei Mindererträgen, Missernten oder Ernteausfällen. Eine geringere oder ausbleibende Ernte begründet keinen Anspruch auf Minderung des Beitrags, Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen oder Schadensersatz. Im Gegenzug verpflichtet sich TEIKEI zu transparenter Kommunikation über Ernteentwicklungen und etwaige Probleme.

TEIKEI unterscheidet sich dabei grundlegend von klassischen SoLaWi-Lösungen, die meist lokal ein einzelnes Produkt wie Gemüse betreffen. Im Rahmen des europaweiten TEIKEI-Ansatzes sind strukturierte Ausgleichsmechanismen etabliert, um auch bei grenzüberschreitender Versorgung langfristig stabile Bedingungen zu schaffen.

2) Übliche Ernteschwankungen

Bei langlebigen Erzeugnissen wie Olivenöl oder Zitrusfrüchten sind die Ernteschwankungen im Vergleich zu frischen Blattgemüsen deutlich geringer. Dennoch werden natürliche Abweichungen solidarisch mitgetragen. TEIKEI nutzt hierfür ein eigenes Modell, das auf einem Verhältnis von 70 % Ernteanteilen und 30 % Support-Feldern basiert:

  • In Jahren mit stabiler oder überdurchschnittlicher Ernte werden Überschüsse aus den Support-Feldern erzeugt, die zur freien Verfügung stehen und ggf. auf dem Markt verkauft werden können.
  • Aus diesen Überschüssen entsteht ein interner Puffer, der in schwächeren Jahren aktiviert wird.
  • Erreicht die Gesamternte z. B. nur 70 %, so können dennoch 100 % der Ernteanteile bedient werden.
  • Selbst bei 60 % oder 50 % Ernte greift der Puffer vergangener Jahre, sodass die Verpflichtungen aus dem solidarischen Modell weitgehend erfüllt bleiben.

Diese interne Verrechnung stärkt die Resilienz der Gemeinschaft und macht Einzelschicksale planbarer. Leichte Schwankungen gelten deshalb als ausgeglichen und berechtigen nicht zu Reklamationen oder Vertragsänderungen.

3) Maßnahmen bei gravierenden Ernteausfällen

Im Falle gravierender Ernteausfälle wird TEIKEI nicht nur intern solidarische Ausgleichsmechanismen aktivieren, sondern berücksichtigt auch externe Unterstützungsleistungen, insbesondere staatliche Ausgleichszahlungen oder Subventionen, die betroffene Höfe erhalten. Diese Leistungen fließen in die Gesamtabwägung ein, sodass Mitglieder nicht überproportional belastet werden.

TEIKEI prüft gemeinsam mit dem Partnerhof die tatsächlichen Verluste und stellt die Differenz zwischen den entstandenen Produktionskosten und den gedeckten Kosten (z. B. durch staatliche Hilfe) transparent dar. Dieser Differenzbetrag dient als Bemessungsgrundlage für etwaige Ausgleichsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft.

Zur fairen Entscheidungsfindung wird den Mitgliedern ein digitaler Wizard zur Verfügung gestellt, der die Lage aufbereitet und die Mitglieder zur Abstimmung über ihre bevorzugte Option einlädt.

Im unwahrscheinlichen Fall eines erheblichen Ernteausfalls (z. B. durch extreme Witterungseinflüsse oder Schädlingsbefall) informiert TEIKEI alle Mitglieder umgehend über Ausmaß und Ursachen. TEIKEI wird gemeinsam mit der Gemeinschaft nach Lösungen suchen, damit der Betrieb weitergeführt werden kann. Den Mitgliedern können in Abstimmung mit den Partnerbetrieben folgende Optionen angeboten werden:

  1. Alternative Erzeugnisse
    Lieferung von verfügbaren Ersatzprodukten aus der laufenden Saison (sofern andere Höfe/Produktbereiche Überschüsse haben, die den Ausfall teilweise ausgleichen können). Die Zusammenstellung erfolgt in Absprache und orientiert sich an den Möglichkeiten der Partnerbetriebe.

  2. Gutschrift für zukünftige Lieferungen
    Ausstellung einer Gutschrift über ausgefallene Anteile, welche bei kommenden Ernteanteilen verrechnet wird. Die Mitglieder können diese Gutschrift in Folgemonaten einlösen, sodass ihnen die entgangene Menge später zugutekommt, sobald wieder ausreichend Produkte verfügbar sind.

  3. Solidaritätsfonds-Einsatz
    Rückgriff auf einen eventuell vorhandenen Solidaritätsfonds von TEIKEI, der speziell für Ernteausfälle eingerichtet wurde. Ist ein solcher Fonds ausreichend gedeckt, kann TEIKEI daraus eine Teil-Kompensation gewähren, um die Folgen des Ernteausfalls abzufedern. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht – die Gemeinschaft entscheidet im Sinne der Solidarität über den Einsatz der Mittel.

  4. Verzicht im Solidaritätsgedanken
    Freiwilliger Verzicht auf einen Ausgleich durch das Mitglied. So kann ein Mitglied aus eigenem Entschluss seinen finanziellen Beitrag trotz Lieferausfall vollständig dem landwirtschaftlichen Betrieb belassen, um diesen solidarisch zu unterstützen. Dieser Verzicht wird selbstverständlich begrüßt, ist aber freiwillig – jedes Mitglied kann selbst bestimmen, ob es von Gutschrift oder Ersatzprodukten Gebrauch macht oder nicht.

4) Gemeinschaftliche Abstimmung

TEIKEI wird die Mitglieder bei gravierenden Ausfällen in Entscheidungsprozesse einbinden. In Mitgliederversammlungen oder via digitale Abstimmungen können Stimmungsbilder eingeholt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Prinzip lautet: „Schwierigkeiten bewältigen wir gemeinsam.“
Alle Beteiligten verpflichten sich, konstruktiv und partnerschaftlich an der Lösung mitzuwirken, anstatt auf rein rechtliche Positionen zu pochen. Dieses Vorgehen fördert das Vertrauen und entspricht den TEIKEI-Grundsätzen der gegenseitigen Unterstützung und demokratischen Verwaltung.

5) Umgang mit Qualitätsabweichungen

Im Falle von Rückmeldungen zu Qualitätsabweichungen oder potenziellen Mängeln erfolgt die Bewertung nicht ausschließlich durch Einzelmeinungen. TEIKEI behält sich vor, zur Qualitätseinschätzung ein aggregiertes Stimmungsbild aus der gesamten betroffenen Gemeinschaft oder Region einzuholen. Diese kollektive Rückmeldung wird zur Einschätzung und Rückmeldung an die Produzent:innen herangezogen. Ziel ist eine faire, transparente und solidarisch getragene Qualitätsbeurteilung.

a) Natürlichkeit als Qualitätsmerkmal

TEIKEI steht für naturbelassene Lebensmittel. Abweichungen in Farbe, Form oder Reife spiegeln die Vielfalt lebendiger Prozesse wider – sie sind kein Grund zur Beanstandung.

b) Reklamationen

  • Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware per E-Mail oder Telegram-Chat zu melden.
  • Ein Fotobeweis ist erforderlich.
  • Die Entscheidung über Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nach Einzelfallprüfung durch TEIKEI.
  • Reklamationen berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt vom Ernteanteil.

c) Bei außergewöhnlichen Mängeln

Wenn z. B. mehr als 20 % der Lieferung ungenießbar sind, kann TEIKEI den Solidaritätsfonds zur Entschädigung heranziehen (kein Rechtsanspruch).

IV. Kündigung & Beitrag

§ 5 Kündigung & Übertragung von Ernteanteilen

1) Ordentliche Kündigung

Mitglieder können ihren Ernteanteil jederzeit bis spätestens sieben Tage vor der automatischen Verlängerung kündigen. Die Kündigung erfolgt über das Kündigungsformular auf der TEIKEI-Plattform und ist im Mitgliederbereich leicht zugänglich.
Falls der Zugang zum Konto nicht möglich ist, kann die Kündigung alternativ per E-Mail an support@teikei.shop eingereicht werden.

2) Übertragung des Ernteanteils

Mitglieder können ihren Ernteanteil auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung muss per E-Mail beantragt werden.

3) Außerordentliche Kündigung

Unbeschadet der freiwilligen Kulanzregelung kann ein Mitglied den Ernteanteil aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, etwa durch:

  • einen dauerhaften Wohnortwechsel in eine Region außerhalb des TEIKEI-Liefergebiets,
  • eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Teilnahme unmöglich macht,
  • wirtschaftliche Notlagen, die die Zahlung des Ernteanteils dauerhaft unzumutbar machen.

Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich unter Angabe und Nachweis des wichtigen Grundes zu beantragen. Nach Prüfung des Falls erfolgt entweder eine anteilige Gutschrift für nicht gelieferte Anteile oder eine individuelle Lösung im Sinne der TEIKEI-Prinzipien.
Die solidarische Verpflichtung gegenüber den Produzent:innen bleibt dabei Richtschnur für eine faire Lösung.

4) Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Ernteanteil vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. In diesem Fall werden dem Mitglied alle nicht erbrachten Leistungen anteilig zurückerstattet.


§ 6 Bezahlung

1) Zahlungsmethoden

Bevorzugt wird das SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmethoden (z. B. Paypal, Kreditkarte) sind mit einer Servicegebühr in Höhe von ca. 3–5 % verbunden, die derzeit noch von TEIKEI übernommen wird.
TEIKEI behält sich das Recht vor, diese Servicegebühren künftig anteilig an die Mitglieder weiterzugeben. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.

2) Zahlungsfrist

Bestellungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang bezahlt werden. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist oder spätestens bis zum Stichtag des ersten Liefermonats, wird die Bestellung storniert.

3) Vorauszahlung für Ernteanteile

Aktuell müssen Ernteanteile zu 100 % im Voraus bezahlt werden. Diese Vorauszahlung sichert die Planungssicherheit für die beteiligten Höfe und folgt den Prinzipien der solidarischen Landwirtschaft.
TEIKEI arbeitet an der Einführung einer Teilzahlungsmöglichkeit. Bis zur Umsetzung dieser Option ist eine Vorauszahlung erforderlich.

4) Zahlung bei Verlängerung

Falls eine Zahlung für die Verlängerung eines Ernteanteils nicht rechtzeitig erfolgt, erhält das Mitglied eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 7 Tagen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, wird der Ernteanteil storniert, und das Mitglied verliert den Anspruch auf die nächste Saison.
Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel aktiv und gedeckt ist.

5) Zahlungserinnerungen & Bearbeitungsgebühren

Falls eine Zahlung für eine Bestellung (z. B. Einmalbestellungen, Ernteanteilsverlängerungen oder andere offene Beträge) ausbleibt, erhält das Mitglied eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen sowie einem Zahlungslink.
Wird die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht geleistet, kann die Bestellung storniert oder der Ernteanteil nicht verlängert werden.

TEIKEI behält sich vor, bei wiederholter Nichtzahlung oder Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 5 € pro Fall zu erheben, sofern das Mitglied die Verzögerung zu vertreten hat.
Weitere Mahnstufen können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, über die das Mitglied transparent informiert wird.

6) Änderung von Zahlungsbedingungen

TEIKEI kann Zahlungsmodalitäten mit Wirkung für zukünftige Ernteperioden oder Einmalbestellungen anpassen, sofern diese mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden.
Mitglieder haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5, wenn sich die Bedingungen wesentlich verändern.


§ 6a Gutschriften

(1) Gutschriften, die aufgrund von Qualitätsabweichungen, organisatorischen Anpassungen oder sonstigen Kulanzregelungen entstehen, werden dem Mitgliedskonto gutgeschrieben und können für zukünftige Bestellungen innerhalb des TEIKEI-Systems verwendet werden.
Eine Auszahlung der Gutschrift ist erst nach Ablauf der laufenden Ernteperiode möglich. Während der Laufzeit eines aktiven Ernteanteils ist eine Rücküberweisung grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Organisator:innen von TEIKEI-Abholorten erhalten für ihren Beitrag zur Koordination und Verteilung eine Gutschrift. Die Gutschrift wird dem jeweiligen Mitgliedskonto gutgeschrieben, sobald die ausgefüllte Abholliste vollständig eingereicht und geprüft wurde.
Eine Auszahlung ist auf Antrag möglich, sofern eine formgerechte Rechnung über den Gutschriftenbetrag gestellt wird. Sofern keine Auszahlung beantragt wird, verbleibt der Betrag als nicht ausgezahlte Gutschrift auf dem Mitgliedskonto und kann dort optional bei zukünftigen Buchungsvorgängen berücksichtigt werden.


§ 6b Zahlungsmodalitäten gegenüber Partnerhöfen

(1) Die eingegangenen Zahlungen der Mitglieder für Ernteanteile oder Einmalbestellungen dienen der Finanzierung einer solidarischen Lebensmittelversorgung und umfassen unter anderem auch Beiträge zur Unterstützung der beteiligten Partnerhöfe.

(2) Die Weitergabe der Mittel an die Höfe erfolgt auf Grundlage transparenter Vereinbarungen, die gemeinsam zwischen TEIKEI und den jeweiligen Partnerhöfen getroffen werden. Dabei können sowohl monatliche als auch saisonale Auszahlungsmodelle vereinbart werden, je nach Bedarf und Struktur der Produktion.

(3) Ziel ist es, eine planbare, gemeinschaftlich getragene Finanzierung der landwirtschaftlichen Arbeit zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung berücksichtigt sowohl die saisonalen Rhythmen der Betriebe als auch den solidarischen Charakter der Mitgliedsbeiträge.

(4) Eine Garantie über einen bestimmten Auszahlungsturnus besteht nicht. Die Regelung dient der Flexibilisierung und soll es ermöglichen, in gemeinsamer Absprache faire und nachhaltige Zahlungswege innerhalb des TEIKEI-Netzwerks zu etablieren.

V. Lieferung & Logistik

§ 7 Lieferung & Mindestbestellmengen

(1) Die Lieferungen erfolgen in der Regel am letzten Mittwoch eines Monats, im Dezember bereits am dritten Mittwoch. Der Mittwoch gilt als Referenztag; der tatsächliche Anliefertag kann je nach Entfernung zum Verteillager auf den darauffolgenden Donnerstag oder Freitag fallen. Die Lieferung wiederholt sich monatlich im gleichen Rhythmus. Das genaue Datum sowie die voraussichtliche Uhrzeit können auf der jeweiligen Gemeinschaftsseite eingesehen werden. Diese Liefertermine gelten sowohl für Ernteanteile als auch für Einmalbestellungen.

(2) Für Lieferungen an TEIKEI-Gemeinschaften ist das Erreichen einer definierten Mindestbestellmenge Voraussetzung. Der aktuelle Stand der Erfüllung wird auf der jeweiligen Gemeinschaftsseite als Prozentwert in Balkenform angezeigt. Wird die Mindestbestellmenge nicht erreicht, erhalten die betroffenen Mitglieder automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum Anpassungs-Wizard. Über diesen Wizard können sie innerhalb von sieben Tagen zwischen folgenden Optionen wählen:

  • (a) Verschiebung der gesamten Bestellung auf den nächsten Liefertermin,
  • (b) Anpassung oder teilweise Stornierung der Bestellung, oder
  • (c) vollständige Stornierung gegen Gutschrift.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird automatisch Option (a) gewählt. Die Gutschrift wird dem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung ist gemäß § 6a (2) erst nach Ablauf der Ernteperiode möglich.

(7) Bei Versand per Post entfällt die Mindestbestellmenge. Die Zustellung erfolgt an die vom Mitglied angegebene Lieferadresse über einen externen Versanddienstleister (z. B. DHL, DPD). Sobald die Bestellung versendet wurde, erhält das Mitglied eine Versandbestätigung per E-Mail mit Sendungsverfolgungsnummer, sofern verfügbar.
Äußerliche Transportschäden am Versandkarton, die den Inhalt nicht beeinträchtigen, stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen nicht zur Rückgabe oder Minderung. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg liegt die Haftung beim Versanddienstleister; das Mitglied muss in diesen Fällen direkt Kontakt mit dem Dienstleister aufnehmen.
TEIKEI unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine Haftung für solche Vorfälle. Für Sendungen, die vom Versanddienstleister als „zugestellt“ markiert wurden, übernimmt TEIKEI ebenfalls keine Haftung.

(8) Bei Lieferung über eine TEIKEI-Gemeinschaft erfolgt die Abholung durch das Mitglied zu den vereinbarten Abholzeiten und an den hinterlegten Abholorten. Diese Informationen sind auf der jeweiligen Gemeinschaftsseite einsehbar. Sobald die Lieferung zur Abholung bereitsteht, wird eine Abholerinnerung per E-Mail versendet.


§ 7a Verantwortung des Mitglieds bei verspäteter Abholung

(1) Die Verantwortung für die rechtzeitige Abholung der Bestellung liegt beim Mitglied. Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann das Mitglied eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

(2) TEIKEI übernimmt keine Haftung für Qualitätsverluste, Verderb oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch eine verspätete Abholung entstehen. Die Produkte werden frisch und unbehandelt geliefert und sind nicht für längere Zwischenlagerung am Abholort vorgesehen.

(3) Wird eine Bestellung nicht innerhalb der auf der Gemeinschaftsseite angegebenen Abholfrist abgeholt, erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzlieferung. Die jeweilige Gemeinschaft kann nach eigenem Ermessen über eine anderweitige Verwendung der nicht abgeholten Produkte entscheiden – beispielsweise eine Weitergabe an andere Mitglieder oder soziale Einrichtungen.

(4) Eine nachträgliche Gutschrift oder Erstattung durch TEIKEI ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


§ 7b Aufgabe der Organisationsrolle in einer Gemeinschaft

(1) Jede TEIKEI-Bestellgemeinschaft wird durch eine verantwortliche Organisator:in betreut. Diese Person übernimmt die Koordination der monatlichen Abholungen, die Kommunikation mit dem TEIKEI-Team sowie die Übergabe der Lieferlisten und Rückmeldungen.

(2) Wenn ein Organisator:in die Betreuung der Gemeinschaft aufgeben möchte, muss dies mindestens 90 Tage vor dem gewünschten Rücktrittstermin per E-Mail an support@teikei.shop angekündigt werden. Die Ankündigung muss den Namen der Gemeinschaft und den gewünschten Rücktrittsmonat enthalten.

(3) Sobald eine Rücktrittsankündigung erfolgt, erhalten alle Mitglieder der betreffenden Gemeinschaft eine Benachrichtigung und können sich innerhalb von 30 Tagen als neue Ansprechperson bewerben. Falls keine geeignete Person gefunden wird, wird die Bestellgemeinschaft nach Ablauf dieser Frist als „geschlossen“ markiert. Neue Bestellungen in diese Gemeinschaft sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

(4) Der Rücktritt von Organisator:innen hat keine Auswirkungen auf bereits bestätigte Lieferungen des aktuellen Monats. Eine weitere Koordination über den Rücktrittsmonat hinaus ist freiwillig und bedarf einer individuellen Absprache mit dem TEIKEI-Team. TEIKEI verpflichtet sich, den Übergang aktiv zu begleiten und nach Möglichkeit eine neue verantwortliche Person zu finden oder eine Zwischenlösung anzubieten.

(5) Bestehende Ernteanteile in einer geschlossenen Gemeinschaft werden durch das TEIKEI-Team betreut und entweder an eine benachbarte Gemeinschaft übertragen oder nach Absprache mit dem Mitglied ausgesetzt bzw. storniert. Eine Gutschrift erfolgt gemäß § 6a.


§ 7c Gründung und Übernahme von Bestellgemeinschaften

(1) Neue Bestellgemeinschaften können von engagierten Mitgliedern initiiert werden, sofern ein regelmäßiger Abnahmebedarf und geeignete Abholmöglichkeiten vorhanden sind. Voraussetzung ist eine Absprache mit dem TEIKEI-Team zur Klärung von Mindestmengen, logistischer Anbindung und organisatorischer Betreuung.

(2) Die Person, die eine neue Bestellgemeinschaft initiiert, übernimmt automatisch die Rolle der verantwortlichen Organisator:in gemäß § 7b (1). Die Übernahme wird durch das TEIKEI-Team bestätigt und im System registriert.

(3) Die Übernahme einer bestehenden Bestellgemeinschaft – z. B. im Rahmen eines Rücktritts – kann durch interessierte Mitglieder erfolgen, sofern die Anforderungen an Kommunikation, Verlässlichkeit und Koordination erfüllt werden. Eine formlose Bewerbung ist per E-Mail an support@teikei.shop möglich.

(4) Jede Person oder Initiative kann grundsätzlich eine TEIKEI-Bestellgemeinschaft gründen – unabhängig davon, ob es sich um eine zivilgesellschaftliche Gruppe, ein Unternehmen, eine Einzelperson oder ein anderes Vorhaben handelt. Voraussetzung ist das Einhalten der gemeinsamen Grundprinzipien von TEIKEI sowie die Bereitschaft zur organisatorischen Verantwortung. TEIKEI prüft jede Neugründung oder Übernahme individuell und behält sich vor, eine Gemeinschaft nicht freizugeben, wenn logistische, strukturelle oder organisatorische Gründe dem entgegenstehen.

(5) Nach erfolgreicher Einrichtung wird die neue Gemeinschaft im TEIKEI-System aktiviert und für Bestellungen freigeschaltet. Die Organisator:in erhält eine Einführung in die Abläufe, die Nutzung der Plattform und den Zugang zu begleitenden Materialien.

VI. Eigentum & Risiko

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1) Eigentumsvorbehalt bei konkreter Ware

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Gebühren im Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum auf das Mitglied über.

2) Solidarisches Bezugsrecht bei Ernteanteilen

Der Erwerb eines Ernteanteils begründet ein Bezugsrecht auf einen Anteil der solidarisch geplanten landwirtschaftlichen Erzeugnisse einer Saison. Es handelt sich dabei nicht um einen klassischen Eigentumserwerb an konkret bestimmter Ware vor der Lieferung. Die tatsächliche Bereitstellung erfolgt in Form von monatlichen Lieferungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Versorgungsrhythmus.

3) Voraussetzung für Anspruch auf Lieferung

Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Verteilung oder Lieferung besteht nur, wenn der zugehörige Betrag vollständig bezahlt wurde. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Lieferung aussetzen oder den Ernteanteil anderweitig vergeben.

4) Verfügungsbeschränkungen

Das Mitglied ist nicht berechtigt, die bezugsberechtigten Ernteanteile vor Auslieferung zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Anbieters vor.

5) Gefahrübergang

(a) Lieferung an TEIKEI-Abholorte (Gemeinschaften)
Mit Anlieferung der Ware am vereinbarten Abholort und der Übergabe an die verantwortliche Organisator:in der jeweiligen TEIKEI-Gemeinschaft geht die Verantwortung für Lagerung, Zustand und Qualität der Produkte auf die Mitglieder über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung liegt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei TEIKEI.
Mitglieder, die ihre Bestellung nicht zum vorgesehenen Termin abholen können, sind selbst dafür verantwortlich, eine rechtzeitige Abholung zu organisieren oder eine bevollmächtigte Person zu beauftragen. Eine Haftung für Verderb oder Verlust nach Übergabe an die Organisator:in ist ausgeschlossen.

(b) Versand per Paketdienst
Beim Versand an Einzelpersonen außerhalb von TEIKEI-Gemeinschaften geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister (z. B. DHL, DPD) auf das Mitglied über. Sobald die Sendung als „zugestellt“ markiert ist, haftet TEIKEI nicht mehr für Verlust, Beschädigung oder verspätete Entgegennahme.
Das Mitglied ist verpflichtet, die Sendung zeitnah entgegenzunehmen und sicher zu lagern. Bei Problemen unterstützt TEIKEI im Rahmen seiner Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Versandunternehmen.

VII. Widerrufsrecht & Mehrweg

§ 9 Widerrufsrecht für Lebensmittelprodukte

(1) Mitglieder haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem das Mitglied oder eine von ihm benannte Person (die nicht der Beförderer ist) die erste Ware in Besitz genommen hat.

(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss das Mitglied den Anbieter (TEIKEI, Talstraße 22, 79215 Elzach, support@teikei.shop) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Widerruf informieren. Eine telefonische Mitteilung reicht nicht aus.

(4) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Absendedatum der Widerrufserklärung, nicht der Zeitpunkt des Eingangs.


§ 9a Ausschluss des Widerrufsrechts bei frischen Lebensmitteln

(1) Lebensmittelprodukte, insbesondere frische und verderbliche Waren, sind vom allgemeinen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ernteanteile, da die Produkte nach Bestellung für die Mitglieder reserviert und direkt von den Produzent:innen in den solidarischen Lieferkreislauf eingebunden werden. Eine Rückgabe oder Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist ist daher nicht möglich, um die Planungssicherheit der beteiligten Höfe zu gewährleisten.

(2) Nach Ablauf der Widerrufsfrist und insbesondere nach dem Stichtag für die Bestellung besteht keine Möglichkeit zur Stornierung mehr. Das Mitglied verpflichtet sich, die bestellten Produkte abzunehmen oder selbstständig eine Weitergabe innerhalb der TEIKEI-Community zu organisieren.


§ 10 Mehrwegsystem & nachhaltige Verpackung

1) Mehrwegfass für Olivenöl

(1) Mehrwegfässer sind für die wiederholte Nutzung innerhalb des TEIKEI-Kreislaufs bestimmt und nicht für den externen Gebrauch vorgesehen.

(2) Die Rücksendung zur Wiederbefüllung erfolgt auf Kosten von TEIKEI. Mitglieder können ein Retourenlabel über die Bestellplattform generieren.

(3) Eine Rücknahme oder Erstattung einzelner Mehrwegfässer ist nicht vorgesehen. Ausnahmen können für Unternehmensverbände nach individueller Absprache getroffen werden.

(4) Falls Rückgaben nicht in akzeptablem Zustand erfolgen, kann eine Reinigungspauschale erhoben werden.

2) Mehrwegflaschen für Olivenöl (Dotch-System)

(1) Mitglieder können Mehrwegflaschen nutzen, die in einem geschlossenen Mehrwegsystem zirkulieren.

(2) Rückgabe erfolgt über Bioläden und Bio-Supermärkte. Eine postalische Rücksendung ist nicht vorgesehen.

VIII. Kommunikation & Plattformstruktur

§ 11 Kommunikation & Transparenz

(1) Regelmäßige Updates & Benachrichtigungen:
TEIKEI verpflichtet sich, Mitglieder rechtzeitig über relevante Änderungen zu informieren, insbesondere zu Mindestbestellmengen, Lieferbedingungen oder Anpassungen der Ernteanteile.

  • (a) Änderungen an den Lieferbedingungen oder Ernteanteilen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
  • (b) Eine Ausnahme gilt für Abholzeiten, die von den Organisatoren der Bestellgemeinschaften vor Versand der Abholbenachrichtigung noch angepasst werden können. In diesem Fall erhalten die betroffenen Mitglieder kurz vor dem Abholtermin eine entsprechende Benachrichtigung.

(2) Kommunikationskanäle:
Mitglieder erhalten regelmäßig Updates zu Bestellungen, Lieferstatus und Mindestbestellmengen per E-Mail.

(3) Meldung geplanter Änderungen durch Organisator:innen:
Geplante Änderungen an Abholorten, Öffnungszeiten oder Rollen (z. B. Wechsel der Ansprechperson) sind rechtzeitig vor dem nächsten Liefertermin an das TEIKEI-Team zu übermitteln.

(4) Änderungen, die den Ablauf oder die Darstellung auf der Plattform betreffen, müssen spätestens 4 Werktage vor dem relevanten Stichtag per E-Mail an support@teikei.shop gemeldet werden.

(5) In dringenden Fällen ist eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen möglich. Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktage.


§ 11a Verweis auf ergänzendes TEIKEI-Wiki

(1) Zur besseren Übersicht und laufenden Anpassung stellt TEIKEI ein ergänzendes TEIKEI-Wiki zur Verfügung, das aktuelle Prozesse, Beispiele und Hinweise enthält. Dieses dient zur praktischen Anwendung der AGB im Alltag und zur Orientierung bei organisatorischen Fragen. Die dort beschriebenen Regelungen und Abläufe sind integraler Bestandteil der Kommunikation mit den Mitgliedern.

(2) Das Wiki ist öffentlich zugänglich unter:
https://wiki.teikei.us/de/home
Es kann über die Plattform, den TEIKEI-Chatbot oder geeignete Kommunikationsdienste erreicht werden.


§ 11b Plattformkosten & solidarische Finanzierung der Grundstruktur

(1) Der Betrieb der TEIKEI-Plattform sowie der damit verbundenen Grundstruktur – einschließlich Kommunikation, Softwareentwicklung, Logistikkoordination und Community-Support – erfolgt aktuell durch das zentrale TEIKEI-Team. Dieses Team sorgt für den reibungslosen Ablauf des europaweiten Versorgungsnetzwerks.

(2) Zur anteiligen Deckung der laufenden Betriebskosten wird derzeit ein Plattformbeitrag in Höhe von 10 % des Produktwertes kalkuliert. Dieser Beitrag ist bereits im angegebenen Produktpreis enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Er dient der Finanzierung von Struktur, Betreuung und Weiterentwicklung des Systems. Die Mitglieder leisten mit jedem Einkauf automatisch ihren Anteil zur Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Infrastruktur.

(3) In Zukunft ist vorgesehen, diesen Beitrag durch einen eigenständigen Mitgliedsbeitrag zu ersetzen, der unabhängig vom Bestellvolumen erhoben wird. Ziel ist es, eine solidarische Grundfinanzierung sicherzustellen, die auch bei Ernteausfällen oder stark schwankenden Bestellmengen stabil bleibt.

(4) Die Umstellung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinschaft und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Der Mitgliedsbeitrag soll gering sein, aber eine verlässliche Absicherung für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform ermöglichen – unabhängig von individuellen Umsätzen oder Erträgen.

(5) Dieses Modell erweitert das Prinzip der solidarischen Landwirtschaft auf die gesamte Lieferkette und Organisationsstruktur. Es basiert auf der Idee einer rekursiven Netzwerkökonomie, bei der alle Teile des Systems – von der Erzeugung über die Logistik bis zur digitalen Infrastruktur – gemeinsam getragen und verantwortet werden.

IX. Datenschutz, Haftung & Recht

§ 12 Datenschutz

(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist TEIKEI ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail) werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet.

(3) Das Mitglied ist verantwortlich für die korrekte Angabe und Aktualisierung seiner persönlichen Daten. TEIKEI haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferungen, die durch fehlerhafte Angaben entstehen.

(4) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den Betroffenenrechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) sind in der Datenschutzerklärung einsehbar:
https://www.teikei.us/datenschutzerklaerung/


§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) TEIKEI haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, darunter – aber nicht ausschließlich:

  • (a) Extreme Wetterereignisse (Sturm, Dürre, Überschwemmung etc.)
  • (b) Streiks oder Arbeitsniederlegungen bei Transportdienstleistern
  • (c) Naturkatastrophen oder behördliche Maßnahmen
  • (d) Verzögerungen durch Zollbestimmungen oder Transportrestriktionen

(5) TEIKEI übernimmt keine Haftung für Schäden an Produkten, die durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung nach Erhalt entstehen.


§ 14 Streitbeilegung

(1) TEIKEI strebt bei Streitigkeiten eine außergerichtliche Einigung an. Mitglieder verpflichten sich, zunächst den TEIKEI-Support zu kontaktieren, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Falls erforderlich, erfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen individuell und nicht in Form einer Sammelklage, es sei denn, zwingendes Recht erlaubt dies.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
TEIKEI ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.

(3) Sofern ein Mitglied Verbraucher ist, bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers unberührt.

(4) Für Verträge mit internationalen Mitgliedern gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Wohnsitz des Mitglieds in einem anderen Land liegt.

§ 15a Ergänzende Regelung für Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz

(1) Für Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Maßgabe, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt, soweit dem keine zwingenden Bestimmungen des Schweizer Konsumentenschutzrechts entgegenstehen.

(2) Sollte eine einzelne Regelung dieser AGB nach schweizerischem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt in diesem Fall eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung nach schweizerischem Recht möglichst nahekommt.

(3) TEIKEI verpflichtet sich, im Falle rechtlicher Unklarheiten oder grenzüberschreitender Auslegungsfragen eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung mit dem Mitglied anzustreben, in Übereinstimmung mit den Prinzipien gemeinschaftlicher Verantwortung.

X. Schlussbestimmungen

§ 16 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

(3) Entsteht eine unbeabsichtigte Lücke in diesen AGB, so gilt eine Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten.


Hinweis zur Grundlage des gemeinschaftlichen Handelns

Die zehn TEIKEI-Prinzipien bilden die ethische und strukturelle Grundlage für das solidarische Zusammenwirken aller Beteiligten im TEIKEI-Netzwerk.
Sie dienen der Orientierung für Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und das gemeinsame Handeln im Sinne einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur.

Die Prinzipien sind öffentlich einsehbar unter:
https://www.teikei.us/glossary/zehn-prinzipien-von-teikei/


Abschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mehr als ein Regelwerk –
sie sind ein Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung in einem lebendigen Kreislauf, in dem Menschen, Natur und Kultur miteinander verbunden sind.

TEIKEI steht für eine solidarische Wirtschaftsweise, die nicht auf Kontrolle, sondern auf Vertrauen basiert –
und auf dem Bewusstsein, dass jede Entscheidung Teil eines größeren Zusammenhangs ist.

Mit Deiner Teilnahme wirst Du Teil einer Gemeinschaft, die Verantwortung übernimmt, Gemeinschaft gestaltet und den Mut hat, neue Wege der Erneuerung zu gehen.

Wir danken Dir, dass Du diesen Weg mit uns teilst.